Träger öffentlicher Belange

Träger öffentlicher Belange sind solche Behörden und sonstige Stellen, denen die Wahrnehmung öffentlicher Belange übertragen ist, beispielsweise Nachbargemeinden, Träger der Straßenbaulast, Industrie- und Handelskammern, Kirchen und andere. Sie sind entsprechend den jeweils geltenden Regelungen bei Planungen und Maßnahmen zu beteiligen, sofern ihr Aufgabenbereich berührt wird.