Als wichtigstes Bundesgesetz zum Planungs-, Bau- und Bodenrecht schreibt das Baugesetzbuch den Gemeinden und Gemeindeverbänden vor, wie sie bei städtebaulicher Planung und Festlegung der Nutzung von Gemeindeflächen verfahren müssen. Es bildet damit den Rahmen für die Planungshoheit der Gemeinden. Die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken wird im Flächennutzungsplan dargestellt und im Bebauungsplan festgesetzt. Die auf der Grundlage des Baugesetzbuches erlassene Baunutzungsverordnung gibt den Kommunen genauere Hinweise, wie sie die Grundstücksnutzung anhand unterschiedlicher Arten von Baugebieten differenzieren können, während die Planzeichenverordnung vorschreibt, wie
Flächennutzungs- und
Bebauungspläne zeichnerisch zu gestalten sind.