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Inhalt
Umwelt- und Freiraumplanung im Außenbereich
Landschaftspläne
Auf dem Gebiet der Stadt Kerpen existieren insgesamt 4 Landschaftspläne:
Landschaftsplan 3 "Bürgewälder"
Landschaftsplan 4 "Zülpicher Börde"
Landschaftsplan 5 "Erfttal Süd"
Landschaftsplan 6 "Rekultivierte Ville"
Der Geltungsbereich der Landschaftspläne erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich. Aufgabe der Landschaftspläne ist die Darstellung und rechtsverbindliche Festsetzung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziel und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Aufgestellt werden Landschaftspläne durch die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Über den Geoserver erhalten Sie nähere Angaben zum jeweiligen Landschaftsplan.
Auf dem Gebiet der Stadt Kerpen existieren insgesamt 4 Landschaftspläne:
Landschaftsplan 3 "Bürgewälder"
Landschaftsplan 4 "Zülpicher Börde"
Landschaftsplan 5 "Erfttal Süd"
Landschaftsplan 6 "Rekultivierte Ville"
Der Geltungsbereich der Landschaftspläne erstreckt sich auf den baulichen Außenbereich. Aufgabe der Landschaftspläne ist die Darstellung und rechtsverbindliche Festsetzung von Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziel und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Aufgestellt werden Landschaftspläne durch die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Über den Geoserver erhalten Sie nähere Angaben zum jeweiligen Landschaftsplan.
Schutzgebiete
In Kerpen existieren Natur- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale sowie Gebiete von überregionaler Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete). Weitergehende Informationen zu den verschiedenen Schutzausweisungen finden Sie im Lexikon.
Hier finden Sie eine Übersichtsplan zu Schutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern im Stadtgebiet Kerpen. Detailinformationen hierzu bekommen Sie bei der Unteren Landschaftsschutzbehörde.
Hier finden Sie eine Übersichtsplan zu Schutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern im Stadtgebiet Kerpen. Detailinformationen hierzu bekommen Sie bei der Unteren Landschaftsschutzbehörde.