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Bürgerbeteiligung

Es ist eine demokratische und inhaltliche Selbstverständlichkeit, dass die Menschen das Haus, in dem sie leben wollen,
selbst planen und gestalten können. (B. Brecht)

Es gibt wohl keinen Bereich in der Stadtverwaltung, in dem so viele den Bürger in seinem Umfeld unmittelbar betreffende Entscheidungen anstehen, wie bei der Stadtplanung. Hier werden die Dinge geplant, die das Leben eines jeden Einzelnen in seiner direkten Umgebung verändern und gestalten. Zum Beispiel werden neue Wohngebiete geplant oder aber auch der Ortskern eines Stadtteils städtebaulich aufgewertet. Alle Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Stadt als Wohn- und Einkaufsstadt werden hier gesteuert. Eine Stadt ist ein lebendiger Organismus. Sie verändert ständig ihr Gesicht und passt sich den Lebensumständen der Menschan an, die hier wohnen.

Eine effiziente Stadtplanung reagiert auf diese Veränderungen in dem sie den Entwicklungen immer einen Schritt voraus ist und heute bereits die Pläne für die Notwendigkeiten von morgen bereithält. An diesen Planungen sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt beteiligt werden, da sie ganz konkret betroffen sind. Die Beteiligung ist nicht nicht nur vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Für das Amt für Planen, Bauen, Wohnen und Kimaschutz ist die Meinung der Menschen, für die sie letztendlich planen, eine wichtige Arbeitsgrundlage.

Wie kann man sich einbringen?

Neben der direkten Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes bei allgemeinen Fragen, gibt es weitere Möglichkeiten der Beteiligung:

Bürgerinformation

Stehen wichtige Entwicklungen für ein Stadtteil oder ein Quartier an, werden die Interessierten zu einer Bürgerinfomationsveranstaltung eingeladen, in der sie erste Fakten und Informationen präsentiert bekommen. Hier können auch erste Fragen gestellt werden. Bürgerinformationen erfolgen jedoch auch durch Handzettel oder Presseveröffentlichungen, durch die die Bürger gezielt auf bestimmte Entwicklungen hingewiesen werden.

Wird dann das Bauleitplanverfahren begonnen, hat der Gesetzgeber die Bürgerbeteiligung sogar vorgeschrieben. Man unterscheidet:
die frühzeitige Beteiligung der Bürger und die Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Absatz1 Baugesetzbuch) werden den Bürgerinnen und Bürger zu einem frühen Zeitpunkt (Planvorentwurf) die Ziele und Zwecke der Planung sowie die möglichen Auswirkungen dargestellt. Dazu werden die Pläne im Amt für Planen, Bauen, Wohnen und Klimaschutz in der Regel einen Monat lang ausgelegt. Interessierte können sich die Pläne anschauen und Änderungsvorschläge vorbringen.

Die Stadt Kerpen bietet seit einiger Zeit die Möglichkeit, auch im Online-Verfahren an der Bürgerbeteiligung teilzunehmen. Hierzu wird der Button "Bürgerbeteiligung" auf der jeweiligen Seite des Bebauungsplanes für den festgelegten Zeitzraum frei geschaltet. Durch das Ausfüllen einer bedienungsfreundlichen Maske werden Ihre Anregungen direkt an das Amt für Planen, Bauen, Wohnen und Klimaschutz geleitet.

Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Die nun gewonnenen Erkenntnisse fließen in einen überarbeiteten Entwurf ein, der in der Bürgerbeteiligung im Rahmen der öffenlichen Auslegung (§3 Absatz 2 Baugesetzbuch) des Planentwurfs erneut der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist für die Dauer von vier Wochen Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und zur Abgabe von schriftlichen Anregungen gegeben.

Auch hier können Ihre Anregungen erneut auf digitalem Wege an das Amt für Planen, Bauen, Wohnen und Klimaschutz gesandt werden.

Die Verwaltung wertet die Einwände nach Ablauf der Frist aus und legt die erarbeiteten Abwägungsvorschläge den politischen Gremien zur Entscheidungsfindung vor.

Wie erfahren Sie von den Planungen der Stadt?

Die Termine für die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung werden in der Tagespresse amtlich bekannt gemacht. Zusätzlich wird auf der Internetseite der Stadt Kerpen auf alle Termine hingewiesen.

In den letzten Jahren hat es sich bewährt, die Bürgerinnen und Bürger bei wichtigen Projekten zur Stadtentwicklung auf gesonderten Bürgerinformationsveranstaltung im Detail zu informieren.

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