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Bodenpolitik

Was versteht man unter kommunaler Bodenpolitik?

Unter diesem Begriff versteht man ganz allgemein die Gestaltung, Entwicklung und Lenkung von komplexen Systemen. Grund und Boden stellt ein solches komplexes System dar.

Bodenpolitik wird verstanden als ein Konzept, dass das in der Planung ausgewiesene oder im Bestand vorhandene Land durch Entwicklung und Bereitstellung zu „Grund und Boden“ macht. Im Vordergrund stehen hierbei die einzelnen Vorgehensweisen bzw. Modelle der Baulandbereitstellung, die die Gemeinde alleine oder in Kooperation mit den Eigentümern bzw. Investoren anwenden können. Ziel ist dabei immer die tatsächliche Verfügbarmachung von Bauland für Bauwillige.

Kommunale Bodenpolitik verfolgt von der Dimension her grundsätzlich 3 Ansätze:

  • Flächenbezogener Ansatz:
    Der flächenbezogener Ansatz umfasst die konkrete räumliche Komponente der kommunalen Bodenpolitik. Bodenpolitik kann sich z. B. beziehen auf Baulücken, Brachflächen sowie auf neue Erschließungsflächen.
  • Verfahrensbezogener Ansatz:
    Der verfahrensbezogene Ansatz geht der Frage nach, inwieweit sich welche Verfahrensformen (z. B. formalisierte oder nicht formalisierte Verfahren) bei welchen Anwendungsfällen und bei welchen Instrumentarien im Sinne der Zielerreichung der Baulandmobilisierung bzw. –bereitstellung als günstig erweisen (auch bezogen auf die preislichen Auswirkungen).
  • Instrumentenbezogener Ansatz:
    Der instrumentenbezogene Ansatz der kommunalen Bodenpolitik bezieht sich auf Anwendung unterschiedlicher Instrumente oder eines systematisch eingesetzten Instrumentenbündels für bestimmte „Flächentypen“ bzw. die Anwendung eines abgestimmten Instrumentenmixes für spezifische Flächen. Die einzelnen Instrumente werden im Weiteren noch ausführlich dargestellt.

Warum Bodenpolitik?

Hauptgrundsatz der kommunalen Bodenpolitik muss es also sein, nicht nur das Bauland zu verbilligen, sondern über die Verbilligung des Baulandes hinaus die Gesamterwerbskosten für Eigentum zu senken. Da der Endverbraucher und nicht der Unternehmer bzw. der Bauträger vom günstigen Boden profitieren soll, ist der Gesamtansatz wichtig. Neben Einsparungen durch einen günstigen Grundstückspreis und eine kostengünstige Bauweise sind deshalb auch im Hinblick auf das Gesamtziel „preiswertes Wohnen“ die Erschließungskosten zu senken.

Darüber hinaus gilt es, den von der Planungsentwicklung begünstigten Grundstückseigentümer unter Wertverzicht in angemessenem Umfang an den entstehenden Folgekosten zu beteiligen um so auf eine gerechtere Verteilung der Baulasten hinzuwirken.