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Eigenheimförderung

Ziel der Eigenheimförderung ist die Stärkung der Bildung von Wohneigentum. Dies fördert das Land NRW mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden die Neuschaffung, der Ersterwerb und der Erwerb von Eigenheimen und selbstgenutzen Eigentumswohnungen für Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die Einkommengrenze um bis zu 40% übersteigt.

Art und Höhe der Förderung für die Stadt Kerpen:

Neuschaffung und Ersterwerb:

Modell                                                                     A                                                       B

Einkommensgrenze                                  bis zu 100 v. H.                                  bis zu 140 v. H.

Grundpauschale                                         45.000,- Euro                                      20.000,- Euro

Kinderbonus für jedes Kind                       5.000,- Euro                                         5.000,- Euro


Für die Förderung des Erwerbs bestehenden selbgenutzten Wohnraums werden 70 von 100 der oben genannten Baudarlehen, maximal 90 von 100 der Erwerbskosten einschließlich Erwerbsnebenkosten gewährt.

Zusätzlich kann in Modell A ein Zusatzdarlehen in Höhe von 8.000,- Euro bewilligt werden, wenn für das Förderobjekt keine Eigenheimzulage gewährt wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Hier finden Sie die notwendigen Vordrucke