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Immission

Unter Immissionen versteht man die Einwirkung von unmittelbar oder mittelbar durch menschliche Tätigkeit verursachten Emissionen auf die Umwelt. Umwelt sind in diesem Zusammenhang Ökosysteme Menschen, Tiere, Pflanzen, Dinge. Immissionen sind Umwelteinwirkungen. Zu den Immissionen gehören vorwiegend Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, Licht, Strahlen, Wärme. Weitere Einwirkungen sind denkbar, zum Beispiel durch Pollenimmission gentechnisch manipulierter Pflanzen.

Im Gegensatz stellt die Emission (zum Beispiel Schadstoffausstoß eines Verbrennungsmotors) die Ursache der in der Immission hervortretenden Wirkung (z.B. Ablagerung von Rußpartikeln in der Lunge eines Menschen) dar.

Immissionen führen zu nachteiligen Folgen. Art, Stärke und Umfang des Nachteils sind für die Definition der Immission unbedeutend.

Immissonen gehen aus von:

  • technischen Anlagen (zum Beispiel Kraftwerke, Chemieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen)
  • Produkten/Leistungen/Abfällen menschlicher Tätigkeit (zum Beispiel Kraftfahrzeuge, Flächenbewirtschaftung, Mülldeponien)
  • Gebieten, die durch menschliche Tätigkeiten benutzt werden (zum Beispiel Straßenlärm, Felddüngung, Flugplätze, Abraumhalden)
Immissionen haben immer physische Ursachen. Einwirkungen auf die Psyche, zum Beispiel durch Manipulation von Sprache und Bild (Zeitung, Fernsehen) zählen - zumindest derzeit - nicht zu den Umwelteinwirkungen.

Immissionen werden an die Objekte in der Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen) herangeführt und in die Umwelt (Ökosysteme, zum Beispiel Atmosphäre, Boden, Wasser, Wald) eingetragen.