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Inhalt
Die Kerpener Kolpingstiftung
Die Idee, zu Ehren des großen Sohnes der Stadt, Adolph Kolping, eine Stiftung zu gründen, stammt vom Kerpener Bürger Josef von Glasz. Nachdem er dem damaligen Bürgermeister Werner Stump die Idee der "Adolph-Kolping-Stiftung" erläutert hatte, fand am 17.11.1981 im Kerpener Rathaus - damals noch an der Kölner Straße - ein erstes Gespräch statt. Den Teilnehmenden war bereits vorher der Entwurf einer Stiftungssatzung zugegangen, so dass im Laufe dieser ersten Zusammenkunft die wichtigsten inhaltlichen Grundlagen zur Stiftungsgründung geklärt werden konnten. Der weitere verwaltungsmäßige Werdegang bis zur definitiven Gründung der Stiftung wurde in der Kerpener Stadtverwaltung vorbereitet und in den entsprechenden politischen Gremien beraten. Parallel dazu wurde auch das Internationale Kolpingwerk in Köln von der Gründung der "Adolph-Kolping-Stiftung" unterrichtet.
Schließlich beschloss am 27.04.1982 der Rat der Stadt Kerpen, die rechtsfähige Adolph-Kolping-Stiftung zu errichten. Die erforderliche Genehmigung des Nordrhein-Westfälischen Innenministers wurde am 08.12.1982 erteilt. Satzungsgemäß hat die Stiftung die Aufgabe, Personen oder Institutionen zu fördern, die sich - gleich in welcher Weise - auf sozialem Gebiet durch mitmenschliches Handeln hervortun. Hierzu vergibt die Stiftung jährlich, spätestens aber alle 2 Jahre, einen Adolph-Kolping-Preis, der mit einer Zuweisung von Geldmitteln verbunden ist. Der Preis soll an solche Personen oder Institutionen vergeben werden, die sich im Sinne Adolph Kolpings besondere Verdienste erworben haben. Im Einzelnen handelt es sich um die Förderung von Jugendpflege und Jugendfürsorge, Volks- und Berufsbildung sowie Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
Stiftungsorgane sind Vorstand und Kuratorium, deren Mitgliedschaften an haupt- oder nebenamtliche Funktionen außerhalb der Stiftung gebunden sind. Diejenigen, die ein Amt innehaben, sind also so genannte "geborene" Vorstands- oder Kuratoriumsmitglieder. Nach § 7 der Stiftungssatzung bestehen sowohl der Vorstand als auch das Kuratorium aus 6 Mitgliedern. Dabei übernimmt die jeweilige Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Vorsitz. Alle Vorstands- und Kuratoriumsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Preisträger seit 1984
25.03.1984 Dr. Paulo Link, Zentralpräses des Kolpingwerkes in Sao Paulo/Brasilien
28.04.1985 Willi Kowalski, Ehrenamtlicher Geschäftsführer des Jugendsozialwerkes e.V.
10.05.1987 Osvaldo Rubilar Aguayo, Vorsitzender des Chilenischen Kolpingwerkes
24.04.1988 Valentine Dittmann
16.09.1990 Kolpingwerk im Bereich der Berliner Bischofskonferenz
08.12.1991 Prälat Heinrich Festing
02.05.1993 Kolpingwerk Ungarn
15.05.1994 Initiativgruppen zur Betreuung von Asylbewerbern u. Aussiedlern „Pro Asyl“ Horrem, „Manche Not ist leise“ Türnich„ Runder Tisch“ Sindorf, „Aussiedlerhilfe“ Buir
18.06.1995 Salvatorian Sisters, Greek Catholic School Nazareth
26.10.1997 Sibylle Eilers u. Missio-Ausschuß der Pfarrgemeinde St. Martinus Kerpen
18.10.1998 NOTEL - Notschlafstelle für Drogengebraucher der Spiritaner in Köln
03.09.2000 Kolpingwerk Albanien und Verein “Hilfe für Bosnien“
09.09.2001 Pater Leopold Scheifele ofm
06.04.2003 Provinzialat der Salvatorianerinnen in Kerpen-Horrem
20.06.2004 Haus St. Anton in Plein
12.06.2005 Marga und Walter Boll-Stiftung
28.05.2006 Teestube Lichtblicke und Mittagstisch für Nichtsesshafte
08.06.2008 Perspektive Rhein-Erft-Kreis e.V.
13.06.2010 Kolpingwerk Südafrika, Kerpener Tafel e.V.
15.05.2011 Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.“
06.05.2012 Kolpingfamilie Oswiecim
23.06.2013 Kerpener in Not e.V.
09.03.2014 Hospiz Stadt Kerpen e.V.