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Die Kerpener Kolpingstiftung

Die Idee, zu Ehren des großen Sohnes der Stadt, Adolph Kolping, eine Stiftung zu gründen, stammt vom Kerpener Bürger Josef von Glasz. Nachdem er dem damaligen Bürgermeister Werner Stump die Idee der "Adolph-­Kolping-Stiftung" erläutert hatte, fand am 17.11.1981 im Kerpener Rathaus - damals noch an der Kölner Straße - ein erstes Gespräch statt. Den Teilnehmenden war bereits vorher der Entwurf einer Stiftungs­satzung zugegangen, so dass im Laufe dieser ersten Zusammen­kunft die wichtigsten inhaltlichen Grundlagen zur Stiftungsgrün­dung geklärt werden konnten. Der weitere verwaltungsmäßige Werdegang bis zur definitiven Gründung der Stiftung wurde in der Kerpener Stadtverwaltung vorbereitet und in den entsprechenden politischen Gremien beraten. Parallel dazu wurde auch das Inter­nationale Kolpingwerk in Köln von der Gründung der "Adolph-­Kolping-Stiftung" unterrichtet. 

Schließlich beschloss am 27.04.1982 der Rat der Stadt Kerpen, die rechtsfähige Adolph-Kolping-Stiftung zu errichten. Die er­forderliche Genehmigung des Nordrhein-Westfälischen Innen­ministers wurde am 08.12.1982 erteilt. Satzungsgemäß hat die Stiftung die Aufgabe, Personen oder Institutionen zu fördern, die sich - gleich in welcher Weise - auf sozialem Gebiet durch mitmenschliches Handeln hervortun. Hierzu vergibt die Stiftung jährlich, spätestens aber alle 2 Jahre, einen Adolph-Kolping-Preis, der mit einer Zuweisung von Geldmitteln verbunden ist. Der Preis soll an solche Personen oder Institutio­nen vergeben werden, die sich im Sinne Adolph Kolpings beson­dere Verdienste erworben haben. Im Einzelnen handelt es sich um die Förderung von Jugendpflege und Jugendfürsorge, Volks- und Berufsbildung sowie Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Stiftungsorgane sind Vorstand und Kuratorium, deren Mitgliedschaften an haupt- oder nebenamtliche Funktionen außerhalb der Stiftung gebunden sind. Diejenigen, die ein Amt innehaben, sind also so genannte "geborene" Vorstands- oder Kuratoriumsmitglieder. Nach § 7 der Stiftungssatzung bestehen sowohl der Vorstand als auch das Kuratorium aus 6 Mitgliedern. Dabei übernimmt die jeweilige Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Vorsitz. Alle Vorstands- und Kuratoriumsmitglie­der üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Preisträger seit 1984

25.03.1984        Dr. Paulo Link, Zentralpräses des Kolpingwerkes in Sao Paulo/Brasilien

28.04.1985        Willi Kowalski, Ehrenamtlicher Geschäftsführer des Jugendsozialwerkes e.V.

10.05.1987        Osvaldo Rubilar Aguayo, Vorsitzender des Chilenischen Kolpingwerkes

24.04.1988        Valentine Dittmann

16.09.1990        Kolpingwerk im Bereich der Berliner Bischofskonferenz

08.12.1991        Prälat Heinrich Festing

02.05.1993        Kolpingwerk Ungarn

15.05.1994        Initiativgruppen zur Betreuung von Asylbewerbern u. Aussiedlern „Pro Asyl“ Horrem, „Manche Not ist leise“ Türnich„ Runder Tisch“ Sindorf, „Aussiedlerhilfe“ Buir

18.06.1995        Salvatorian Sisters, Greek Catholic School Nazareth

26.10.1997        Sibylle Eilers u. Missio-Ausschuß der Pfarrgemeinde St. Martinus Kerpen

18.10.1998        NOTEL - Notschlafstelle für Drogengebraucher der Spiritaner in Köln

03.09.2000        Kolpingwerk Albanien und Verein “Hilfe für Bosnien“

09.09.2001        Pater Leopold Scheifele ofm

06.04.2003        Provinzialat der Salvatorianerinnen in Kerpen-Horrem

20.06.2004        Haus St. Anton in Plein

12.06.2005        Marga und Walter Boll-Stiftung

28.05.2006        Teestube Lichtblicke und Mittagstisch für Nichtsesshafte

08.06.2008        Perspektive Rhein-Erft-Kreis e.V.

13.06.2010        Kolpingwerk Südafrika, Kerpener Tafel e.V.

15.05.2011        Frauenberatungsstelle „Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.“

06.05.2012        Kolpingfamilie Oswiecim

23.06.2013        Kerpener in Not e.V.

09.03.2014        Hospiz Stadt Kerpen e.V.