Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Abfall ABC
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Das Dosenpfand

DoseFast war diese umweltschädlichste aller Getränkeverpackungen schon verschwunden - nun nimmt ihr Anteil leider wieder stark zu.

Leere Getränkeflaschen und –dosen können in jedem Geschäft abgegeben werden, welches Einwegbehälter aus dem gleichen Material im Sortiment führt.
Das heißt: Wer Getränkedosen verkauft, der muss alle pfandpflichtigen Dosen zurücknehmen, gleich ob es eine Cola-, Lift- Sprite-, Eistee- oder Bierdose etc. ist oder ob die Dosen bei der Konkurrenz oder im Automaten gekauft wurden.
(Verpackungsverordnung, § 6).

Ausnahmen: Kioske und kleine Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm dürfen die Rücknahme auf Getränkemarken beschränken, die sie im Sortiment führen. Ein Kiosk, der Pepsi-Cola-Dosen verkauft, muss keine leeren Coca-Cola-Dosen annehmen. (Verpackungsverordnung, § 6, Abs.1)

Das Pfand beträgt für Einwegflaschen und Dosen zwischen 0,1 und 3 Litern einheitlich 25 Cent (Verpackungsverordnung, § 8, Abs.1).

Pfandfrei bleiben Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie zum Beispiel Mehrwegflaschen und Getränkekartons.

Hier finden Sie das Verpackungsgesetz

zurück