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Entwicklungsmaßnahme Vogelrutherfeld

logo semDie Kolpingstadt Kerpen erschließt im Rahmen der "Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Kerpen-Sindorf, Vogelrutherfeld" in mehreren Abschnitten ein etwa 83 Hektar großes Wohngebiet.
Das Vogelrutherfeld liegt im Westen des Ortsteils Sindorf. Der S-Bahn-Haltepunkt Sindorf ist fußläufig in circa 20 Minuten erreichbar. Ein hoher Grünanteil und die geplanten Infrastruktureinrichtungen sorgen für eine hohe Lebens- und Wohnqualität in diesem Quartier.

Luftaufnahme Vogelrutherfeld

 

                                                                                                                                               Aktuelles

Die Realisierung des Baugebietes Vogelrutherfeld, welche im Jahr 2001 mit dem ersten Bauabschnitt (BP 251 B) begonnen hat, wird nun nach annähernd 15-jähriger privater Bautätigket mit der Besiedlung des letzten Bauabschnittes (BP 254) abgeschlossen.
Die Vermarktung ist nun abgeschlossen! Es stehen keine Baugrundstücke mehr zum Verkauf!

Im Folgenden finden Sie allgemeine Hinweise zum Vogelrutherfeld, wie auch Hinweise auf die Bebauungspläne der jeweiligen Bauabschnitte.

 

Rückgabe der Bürgschaften 

Zur Rückgabe der Bürgschaften vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Stadt Kerpen
Ansprechpartnerin:
Frau Yvonne Fries

 

 

Bebauungsplan 254/ 1.Änderung, "Nördlich Heppendorfer Straße"

Mit Datum vom 31.10.2013 wurde der Bebauungsplan 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ als letzter Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes rechtsverbindlich.

Das nordwestliche Quartier dieses Bebauungsplanes (Veilchenweg) wird als Reaktion auf eine Vielzahl von Bewerbungen aus einem Personenkreis „55+“als Seniorendorf vermarktet.

Die planerischen Grundzüge eines „Seniorendorfes“ sind im Wesentlichen durch

  • · eine barrierefreie Wohnform, die sich zumeist auf eine Erdgeschossnutzung beschränkt (Bungalow),
  • · Grundstückszuschnitte, die alle Nutzungsansprüche auf einer Ebene berücksichtigen,
  • · und Freiflächenanteile, die keinen großen Pflegeaufwand erfordern

gekennzeichnet.

Die Urfassung des Bebauungsplanes 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ lässt derzeit neben einer barrierefreien Bungalowbebauung (Bautyp 3) auch eine „klassische 1 1/2 geschossige Bauweise (Bautyp 1) zu, die aufgrund einer möglichen Dachgeschossnutzung insbesondere von Familien mit Kindern nachgefragt wird. Aufgrund der angespannten Lage am Immobilienmarkt liegt der Verwaltung eine Vielzahl von Bewerbungen vor, die insbesondere den Bautyp 1 nachfragen, nicht aber der Zielgruppe, dem Personenkreis 55+ entsprechen. Aus den v.g. Gründen wurden die Grundstücke (im südlichen Teilbereich) nach sorgfältiger Überprüfung der Zielgruppenkonformität mit der zivilrechtlichen Einschränkung, dass ausschließlich der Bautyp 3 realisiert werden darf, veräußert. Die Bauherren wurden bereits durch ein Hinweisschreiben von einer zeitnahen Änderung des Bebauungsplanes informiert, der diese Bautypeneinschränkung (nur Bautyp 3) berücksichtigen wird. Mit fortschreitender Vermarktung sollte nunmehr der Bebauungsplan der v.g. planerischen Zielsetzung angepasst werden und die ausschließliche Zulässigkeit des Bautyps 3 planungsrechtlich abgesichert werden.

Plan mit Legende

Textliche Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Für den Nachweis der planungsrechtlichen Vorgaben könne Sie folgende "ergänzende Baubeschreibung" als pdf-Datei herunterladen und ausgefüllt den Bauantragsunterlagen beifügen!

ergänzende Baubeschreibung Seniorendorf

Weitere Informationen zum Bebauungsplan 254/ 1.Änderung finden Sie hier.

 

Bebauungsplan 254, "Nördlich Heppendorfer Straße"

Der Bebauungsplan 254, "Nördlich Heppendorfer Straße" wurde am 15.10.2013 als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan bildet den fünften und letzten Abschnitt des Vogelrutherfeldes.

Die Bebauungsmöglichkeiten umfassen im Wesentlichen das freistehende Einfamilienhaus mit Grundstücken von 335 m² bis 590 m² und das Doppelhaus mit Grundstücken von 218 m² bis 450 m². Je nach Lage der Grundstücke ist eine ein- oder zweigeschossige Bauweise möglich.

Im nordwestlichen Teil des Plangebietes soll auf einer, derzeit noch ungenutzten Fläche von etwa 1,3 ha erstmalig eine kleinteilige, barrierefreie Wohnform, vorrangig für Senioren geschaffen werden ("Seniorendorf"). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um 1-geschossige Einfamilienhäuser mit 80 m² bis 100 m² Wohnfläche und einem geringen Gartenanteil. Zusätzlich soll in diesem Bereich die Ansiedlung einer Tagespflegeeinrichtung mit Therapieangeboten ermöglicht werden.

Da die Kolpingstadt Kerpen mit diesem Bebauungsplan lediglich die Voraussetzung für eine solche Wohnform schaffen kann, selber aber nicht als Investor auftreten wird, steht die Realisierung in unmittelbarer Abhängigkeit zur Nachfrage und dem Interesse möglicher Investoren. Die Stadt Kerpen wird für die Realisierung dieses Quartiers ein Investorenauswahlverfahren durchführen, sodass die Grundstücke in diesem Bereich vorerst nicht zur individuellen Bebauung angeboten werden.

 

BP SI 254 senioren 

                                                                                                                                               

Plan mit Legende

Planungsrechtliche Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Gestaltungsplan

Seniorendorf, Entwurf

Baufibel Teil I

Baufibel Teil II

Baufibel Teil III

Für den Nachweis der planungsrechtlichen Vorgaben könne Sie folgende "ergänzende Baubeschreibung" als pdf-Datei herunterladen und ausgefüllt den Bauantragsunterlagen beifügen!

ergänzende Baubeschreibung

 

 Informationen zum Bebauungsplan 254, "Nördlich Heppendorfer Straße" erhalten Sie während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen, Zimmer 224 - Herr Schoppe - oder hier auf der Homepage der Stadt Kerpen.

 
 

Bebauungsplan 253, „Südliche Heppendorfer Straße“ 

Die Vermarktung des Bebauungsplan 253, „Südliche Heppendorfer Straße“ ist abgeschlossen.

Weitere Infomationen zum Bebauungsplan 253 "Südliche Heppendorfer Straße":

Plan mit Legende

Planungsrechtliche Festsetzungen

Begründung mit Umweltbericht

Gestaltungsplan

Ergänzende Baubeschreibung

Baufibel   Teil 1         Teil 2

 

Bebauungsplanes 252, „Lammertsheck“ 

Die Vermarktung des Bebauungsplanes 252, „Lammertsheck“ ist abgeschlossen.

Weitere Informationen  zum Bebauungsplan 252, „Lammertsheck":

 - Gestaltungsplan BP 252 
 - Rechtsplan BP 252
 - Textliche Festsetzungen BP 252
 - Parzellierungsplan BP 252
 - Vermessungsplan mit Hausnummern BP 252
 - Begründung BP 252
 - Gestaltungsfibel - Erläuterungen zum Bebauungsplan Lammertsheck BP 252

 

 

Übersicht 

  

BP 254 Bauabschnitte2015 

Allgemeines 

 

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner bei der DSK.

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG
Wiesenstraße 21 40549 Düsseldorf


Herr Stefan Foraita
Tel. 0211/56002-22

 

Hier finden Sie weitere Ansprechpartner:

RWE Baustrom: Tel. 02421 - 47 2926, albert.marx@rwe.com

RWE Bauwasser: Tel. 02271 - 604 1241, johannes.meurer@rwe.com




Vogelrutherfeld 2012

Vogelrutherfeld 2 - 2012 

Die Bebauungspläne der ersten Bauabschnitte können Sie sich über nachfolgende Links ansehen und herunterladen:

BP 251B `Zum Breitmaar` (PDF-Datei 1 MB)

BP 251C `Vogelrutherfeld` (PDF-Datei 1,2 MB)


Die gestalterischen Festsetzungen dieser Bauabschnitte werden verbindlich in der Gestaltungssatzung Vogelrutherfeld der BP 251B und BP251C (PDF-Datei 1,28 MB) sowie deren 1. Änderung geregelt. Die entsprechenden Erläuterungen zur Satzung finden Sie im Gestaltungshandbuch, das Sie sich über nachfolgende Links ansehen und herunterladen können:

Gestaltungshandbuch 1. Teil (PDF-Datei 1,05 MB)
Gestaltungshandbuch 2. Teil (PDF-Datei 1,72 MB)
Gestaltungshandbuch 3. Teil (PDF-Datei 1,19 MB)

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