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Inhalt

Gesellschaften der Kolpingstadt Kerpen

Um ihre vielfältigen öffentlichen Aufgaben erfüllen zu können, unterhält die Kolpingstadt Kerpen nicht nur die Stadtverwaltung mit Ämtern und Servicestellen für die Bürger, sondern ist auch an Unternehmen privaten Rechts beteiligt, die unterschiedliche Leistungen bieten.

Städtische GmbHs

Historie

Die WFK Wirtschaftsförderung Kerpen GmbH und die Grundstücksentwicklungs- und –verwertungsgesellschaft Kerpen mbH wurden im Jahr 2003 als 100 %ige Tochtergesellschaften der Kolpingstadt Kerpen gegründet.

Organe

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung besteht aus 11 Mitgliedern, dies entspricht den Mehrheitsverhältnissen im Rat der Kolpingstadt Kerpen.

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist Herr Bürgermeister Dieter Spürck.

Die Gesellschafterversammlung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das oberste willensbildende Organ der Gesellschaft. Die Willensbildung der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse, die in der Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die Gesellschafterversammlung beschließt über alle Maßnahmen, die ihr nach Gesetz oder durch den Gesellschaftsvertrag zugewiesen sind. Sie beschließt über alle Maßnahmen, die in ungewöhnlichem Ausmaße in den Vermögensgegenstand, die Organisation oder den Charakter der Gesellschaft eingreifen und sie legt die grundsätzliche Geschäftspolitik der Gesellschaft fest. Das betrifft insbesondere Maßnahmen, die infolge ihrer langen Laufzeit oder des ihnen anhaftenden großen Risikos von besonderer Bedeutung sind.

Die Gesellschafterversammlung hat zu bestimmen über Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses, Bestellung, Abberufung, Prüfung und Entlastung der Geschäftsführer und Bestellung von Prokuristen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaften obliegt den Geschäftsführern.