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Inhalt
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abteilung Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Sandra Stockem
Zuständig für Gemarkung: Türnich, Brüggen, Balkhausen
Sachbearbeiterin
Zuständig für Gemarkung: Türnich, Brüggen, Balkhausen
Sachbearbeiterin
Heinrich Mach
Sachbearbeiter
Zuständig für Gemarkung: Horrem, Buir und Manheim
Sachbearbeiter
Zuständig für Gemarkung: Horrem, Buir und Manheim
Arthur Kuckoreit
Sachbearbeiter
Zuständig für Gemarkung Sindorf
Sachbearbeiter
Zuständig für Gemarkung Sindorf
Hans-Josef Fuß
Sachbearbeiter
Zuständig für Gemarkung: Mödrath, Blatzheim und Werbeanlagen
Sachbearbeiter
Zuständig für Gemarkung: Mödrath, Blatzheim und Werbeanlagen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Wohnungseinheiten in Wohnungseigentum ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen kann. Die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung kann mit den entsprechenden Bauzeichnungen, in denen die Aufteilung dargestellt ist, beantragt werden.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren. Eine notarielle Beratung vor Stellung der Abgeschlossenheit wird dringend empfohlen.
Antragsvordrucke mit Erläuterungen
