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Handwerkerparkausweis



Abteilung 21.3 Bürgerbüro, Standesamt
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-162

Fax:
02237/58-283

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Für Sie zuständig:


Infothek


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02237/58-201 u. 284

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Bürgerbüro


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02237/58-162 u. 163

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02237/58-283

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In der Kolpingstadt Kerpen können Handwerker zur Ausübung ihre Tätigkeit einen Handwerkerinnen-/ Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Köln und auch für das Land NRW beantragen.

Auf diesen Ausweis können bis zu 5 Fahrzeuge eingetragen werden.
Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.

Geld

  

Gebühren:

350,00 € Ausnahmegenehmigung für das Land NRW
175,00 € jede weitere Ausnahmegenehmigung, die zeitgleich beantragt wird.
305,00 €

Ausnahmegenehmigung für den Regierungsbezirk Köln

153,00 € jede weitere Ausnahmegenehmigung, die zeitgleich beantragt wird.

 

Für weitere Ausnahmegenehmigungen des gleichen Antragstellers, die nachträglich beantragt werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit nach Ziffer 8 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,60 € für das Land NRW (1/12 von 175,00 €) bzw. 12,75 € für den Regierungsbezirk Köln (1/12 von 153,00 €) zu entrichten.

Diese Ausweise berechtigen zum Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot/Zonenparkverbot (VZ 286/290 StVO),
  • an Parkscheinautomaten unbegrenzt ohne Parkgebühr,
  • in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung und
  • auf Anwohnerparkplätzen

Die Ausweise sind immer nur im Original zu benutzen und werden als Kopie nicht anerkannt.

Zur Beantragung wird benötigt:

  • Gewerbeschein und/oder Handwerkskarte oder Eintragung im Handelsregister
  • KFZ-Scheine der vorgesehenen Fahrzeuge

Sind Sie interessiert oder haben Sie weitere Fragen, dann rufen Sie uns an oder kommen einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei.

Antrag Handwerkerparkausweis