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Abmeldung



Abteilung 21.3 Bürgerbüro, Standesamt
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
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02237/58-162

Fax:
02237/58-283

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Bürgerbüro


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Abmeldung

 

Wer innerhalb der Bundesrepublik eine neue Wohnung bezieht, muss sich nicht mehr bei seinem bisherigen Wohnsitz abmelden, sondern sich nur innerhalb 2 Wochen bei der zuständigen Zuzugsbehörde des neuen Wohnortes anmelden.

Es muss sich nur noch derjenige am „alten“ Wohnsitz abmelden, wenn

  • der neue Wohnsitz sich im Ausland befindet
  • kein neuer fester Wohnsitz begründet wird

Ein Nebenwohnsitz kann nur noch beim Hauptwohnsitz abgemeldet werden.

Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen abmelden. Ab dem 01. November 2015 können Sie die Abmeldung bereits vorher erledigen, und zwar frühestens eine Woche bevor Sie ausziehen. Eine Abmeldung ist grundsätzlich persönlich durchzuführen. Sie können sich jedoch auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Im Falle einer Abmeldung können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeformular auch übersenden.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis

GeldGebühren
Für die Abmeldung fallen keine Kosten an.

 

Vergessen Sie bitte nicht, auch andere Stellen zu informieren!
Steueramt der Kolpingstadt Kerpen, Krankenkasse, Bank oder Sparkasse, Telekom, Stadtwerke, Deutsche Post (Nachsendeantrag), Versicherungen, Bausparkassen, Finanzamt, Verwandte/Bekannte, Zeitung umbestellen.


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