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Gewerbesteuer



Abteilung 20.2 Steuern und Beiträge
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-334

Fax:
02237/58-102

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Für Sie zuständig:

Buchstaben A, B, C
N.N.
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-310

E-Mail:

Raum:
129

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Buchstaben D, E, F, G
Lisa Foterek
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-322

E-Mail:

Raum:
116

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Buchstaben H, I, J
Natascha Vogt
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-331

E-Mail:

Raum:
127

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Buchstabe K
Silke Jessing
Sachbearbeitung


Telefon:
02237/58-328

E-Mail:

Raum:
130/131

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Buchstaben L, M, N, O, P, Q
Jens Becker
Sachbearbeitung


Telefon:
02237/58-330

E-Mail:

Raum:
130/131

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Buchstaben R, S, St, T
Désirée Kante
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-235

E-Mail:

Raum:
127/128

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Buchstaben U, V, W, X, Y, Z
Ilse Schilling
Abteilungsleiterin


Telefon:
02237/58-334

E-Mail:

Raum:
117

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Gewerbesteuer

1. Kurzbeschreibung:

2. Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

3. Wie wird die Gewerbesteuer ermittelt?

Das Besteuerungsverfahren läuft in der Stadt Kerpen wie folgt ab:

Die Finanzämter
- ermitteln die Höhe des Gewerbeertrages
- setzen den Steuermessbetrag fest und teilen diesen durch Bescheid dem Steuerpflichtigen und der Stadt mit.

Die Stadt Kerpen setzt durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag die zu zahlende Gewerbesteuer fest und zieht diese ein.

Hebesatz in der Stadt Kerpen:    Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zur Zeit 500 v.H.

4.Rechtsgrundlagen:

Der Hebesatz der Stadt Kerpen ist in der Haushaltssatzung festgelegt. Alle weiteren Vorschriften zur Gewerbesteuer sind im Gewerbesteuergesetz geregelt.
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftssteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt um Hinzurechnungen und vermindert um Kürzungen.Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuerrechts zu verstehen. Steuerschuldner ist der Unternehmer bzw. die Gesellschaft.Die Stadt Kerpen erhebt für die Gewerbebetriebe im Stadtgebiet eine Gewerbesteuer.
Für die Höhe der Steuer ist der Gewerbeertrag entscheidend.