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Inhalt
Hundesteuer
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Buchstaben A - Ha
Sachbearbeitung
Buchstaben He - O
Sachbearbeitung
Buchstaben P - Z
Sachbearbeiterin
Die Stadt Kerpen erhebt für das Halten von Hunden eine Hundesteuer
Anmeldung Ihres Hundes:
Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.
Beachten Sie bitte, dass ein Hund zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt angemeldet werden muss.
Für die Anmeldung ist ein Nachweis über den Erwerb des Hundes erforderlich. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie können auch in der Steuerabteilung vorbeikommen und ein Formular ausfüllen.
Hundesteuermarken werden nur bei persönlicher Vorsprache ausgehändigt. Es besteht in Kerpen keine Steuermarkenpflicht. Die Gebühr beträgt 5 €.
Abmeldung:
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Beim Tod des Hundes ist ein Nachweis vom Tierarzt vorzulegen.
Ihren Hund können Sie hier komplett online anmelden, abmelden oder ummelden.
Höhe der Hundesteuer
Für den ersten Hund 100 €.
Für zwei Hunde, pro Hund 130 €.
Für drei Hunde und mehr, pro Hund 160 €.
Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer:
Eine Steuerermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes wird ausschließlich für alleinlebende Hundehalterinnen bzw. Hundehalter gewährt, die Empfängerinnen bzw. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sind, oder über ein entsprechend geringes Einkommen verfügen, jedoch nur für einen Hund. Allerdings gilt diese Steuerermäßigug nicht für Halter von sogenannten Kampfhunden .
Von der Hundesteuer befreit sind Hundehalter, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "BL", "AG" oder "H" sind.
Fälligkeiten:
Die Steuer ist zum 01.07. jeden Jahres fällig.
Rechtsgrundlagen:
Rechtsgrundlagen für die Erhebung ist die zur Zeit gültige Hundesteuersatzung.
Formular:
An- / Ab- / Ummeldung