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Gaststätten



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

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Für Sie zuständig:


Marga Titz
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-270

E-Mail:

Raum:
75

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Gaststättenerlaubnis

Marga Titz
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-270

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Raum:
75

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  1. Allgemeine Informationen zur Gaststättenerlaubnis:
    Es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

  2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    • Antrag nach Vordruck
    • Führungszeugnis - Belegart 0 - erhältlich im Bürgerbüro
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister - Belegart 9 - erhältlich im Bürgerbüro
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnsitz-Finanzamts
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse der Wohnsitzgemeinde
    • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de für die Zeit ab 2013. Bei juristischen Personen sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die Geschäftsführenden als auch für die juristische Person einzureichen. 
    • Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Infektionsschutzgesetz 
    • Nachweis der Industrie- und Handelskammer über die lebensmittelrechtliche Unterrichtung
    • Drei Abzeichnungen aus der Flurkarte über das Betriebsgrundstück. Diese sind unter Angabe des Verwendungszwecks schriftlich beim Katasteramt anzufordern.
    • Drei Grundrisszeichnungen - Maßstab 1:100
    • Nutzflächenberechnung
    • Pacht- oder Mietvertrag
    • Stellungnahme des Veterinäramtes
  3. Gebührenrahmen:
    je nach Aufwand 150,00 € bis 3.000,00 €
  4. Rechtliche Grundlagen:
    Gaststättengesetz (GastG), Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)

Antrag auf Erteilung Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft

 

Vorübergehende Gestattung: 

Veranstaltungsleitfaden: Ausschankerlaubnis

Elke Reif
Sachbearbeitung


Raum:
77

Telefon:
02237/58-255

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Zur Abgabe (Verkauf) von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine vorübergehende Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese benötigen Sie nicht, wenn ein Ausschank von alkoholischen Getränken nicht vorgesehen ist. Die Gestattung sollte spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.

Gebühren: 30,- € bis 600,- € je Tag

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb

 

 


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