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Fahrverbote



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

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Für Sie zuständig:


Mona Wetzler
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-272

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Raum:
78

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Fahrverbote

LKW-Fahrverbot an Sonn-/ Feiertagen

 

Mona Wetzler
Sachbearbeiterin


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02237/58-272

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78

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  1. Allgemeine Informationen:
    Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Transporten an Sonn-/ Feiertagen und während der Ferienzeiten.
  2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
    Nachweise, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen:
    • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
    • Termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
    • Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen
    • Versorgung von Märkten od. sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- od. Genussmitteln u. Getränken
    • Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen u. an Reit- u. Fahrturnieren (auch mit Anhänger)
    • Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenen Viehmärkten
    • Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
    • Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumenten)

      Ausnahmen können auch f. LKW bis zu 2,8 t zul. Gesamtgewicht m. Anhänger erteilt werden.
      Wirtschaftliche od. wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahmen von den Vorschriften d. § 30 Abs. 3 StVO. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrsrechtlichen Gründen geboten ist.
  3. Gebühren:
    31,00 bis 180,00 € je nach Dauer des beantragten Zeitraums
  4. Rechtliche Grundlagen:
    Straßenverkehrsordnung (StVO)