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Inhalt
Fahrverbote
Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Mona Wetzler
Sachbearbeiterin
Sachbearbeiterin
Fahrverbote
LKW-Fahrverbot an Sonn-/ Feiertagen
Mona Wetzler
Sachbearbeiterin
Sachbearbeiterin
- Allgemeine Informationen:
Bearbeitung von Anträgen zur Durchführung von Transporten an Sonn-/ Feiertagen und während der Ferienzeiten. - Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Nachweise, die eine Ausnahmegenehmigung rechtfertigen:- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- Termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen
- Versorgung von Märkten od. sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- od. Genussmitteln u. Getränken
- Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen u. an Reit- u. Fahrturnieren (auch mit Anhänger)
- Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenen Viehmärkten
- Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen
- Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z.B. Requisiten, Musikinstrumenten)
Ausnahmen können auch f. LKW bis zu 2,8 t zul. Gesamtgewicht m. Anhänger erteilt werden.
Wirtschaftliche od. wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahmen von den Vorschriften d. § 30 Abs. 3 StVO. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrsrechtlichen Gründen geboten ist.
- Gebühren:
31,00 bis 180,00 je nach Dauer des beantragten Zeitraums - Rechtliche Grundlagen:
Straßenverkehrsordnung (StVO)