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Fahrtkosten für Menschen mit Behinderung

Fahrtkosten für Menschen mit Behinderung

Die Stadt Kerpen stellt Fahrgutscheine für Menschen mit Behinderung im Wert von monatlich 20,00 € aus. Die Ausgabe erfolgt an Rollstuhlfahrer/innen, Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Blinde, die allein stehend sind und an Personen, die trotz eine Begleitperson nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen aG, H, B und/oder BL und durch den letzen Bescheid des Versorgungsamtes.