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Führerschein ab 17 Jahre



Abteilung 21.3 Bürgerbüro, Standesamt
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-162

Fax:
02237/58-283

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17-jährige Jugendliche, die Ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Ein Modellversuch in NRW macht das möglich. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Benötigt werden:

  • Fahrschulanmeldung
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
  • Personalausweis oder Pass des Antragstellers
  • 1 aktuelles Passfoto
  • Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitendes Fahren ab 17“ (mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter / Eltern).
  • Kopie des Führerscheins (jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt).
  • Einverständniserklärung der Begleitperson (oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift.

Nach bestandener Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt und die Prüfungsbescheinigung wird zurückgegeben.

Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren:

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren !

Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:

  • Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen.
  • Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / I oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.

Die Begleitperson muss darüber hinaus

  • namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
  • Mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
  • Sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Rahmenbedingungen und Infos zum Modellversuch:

Die Begleitperson soll den Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig. Im Ausland dürfen die Jugendlichen nicht fahren!

Da es sich um einen Modellversuch handelt, müssen sich die Jugendlichen und auch die jeweilige Begleitperson damit einverstanden erklären, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der wissenschaftlichen Auswertung des Modellversuchs erfasst und an die auswertende Stelle übermittelt werden können.

Vorsprache:

Eine persönliche Vorsprache der oder des Jugendlichen ist erforderlich.

Gebühren:

51,10 € sind die Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe incl. Prüfbescheinigung.

Zusätzlich fallen folgende Gebühren an:

13,30 € für jede Begleitperson

Rechtliche Voraussetzungen:

§ 48 a Fahrerlaubnisverordnung