Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
BF Bild für Bodenordnung
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Hier kann alles drin stehen.

Icon Senioren Freizeit
Text unter Bild

Mal sehen was passiert, wenn der Inhalt breiter ist als die Spalte.

Inhalt

Baulasten



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Für Sie zuständig:


Frau Claudia Reichold
Sachbearbeitung Baulasten
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-413

Fax:
02237/589-413

E-Mail:

Raum:
232

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Baulasten

Eintragung/Löschung

Eine Baulast ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Duldung oder Verpflichtung eines/r Grundstückseigentümer/in im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben. Die Verpflichtung wird gegenüber der Baubehörde abgegeben. Die Baulast ist eine sogenannte öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Mit der Baulast können zum Beispiel baurechtliche Verstöße ausgeräumt werden, damit nach der Baulastübernahme eine Baugenehmigung erteilt werden kann.

Baulasten in Verbindung mit Bauvorhaben können beantragt oder, soweit ein öffentliches Interesse am Bestehen eingetragener Baulasten nicht mehr besteht, auf Antrag und von Amtswegen gelöscht werden.