Jugendschutz, gesetzlicher |
Zuständigkeit | |||||||||||
Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen Jahnplatz 1 50171 Kerpen |
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Ihre Ansprechpartner/innen | |||||||||||
Marga Titz Sachbearbeiterin |
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Gesetzlicher Jugendschutz Rechtliche Grundlage: Jugendschutzgesetz (JuSchG). Informationsmaterialien und nach Gewerbearten geordnete Aushangtafeln sind auf Anfrage erhältlich. |