Berechnung und Festsetzung der Elternbeiträge

Einkommen im Sinne der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen in Kindertageseinrichtungen ist die Summe aller positiven Einkünfte der Eltern (=Gesamtbruttoarbeitslohn) abzüglich der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 € oder nachweislich der vom Finanzamt anerkannten höheren Werbungskosten.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Sollten sich im laufenden Jahr die Einkünfte verändert haben (z. B. Arbeitsplatzwechsel, Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit etc.) so sind die aktuellen Einkünfte nachzuweisen.
Elternbeitragstabelle
(Tabelle bitte anklicken)