Es ist die Aufgabe der Eltern, die Erziehungsverantwortung ihrem Kind gegenüber wahrzunehmen. Sind Eltern jedoch nicht in der Lage, die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen, wird das Kind unter Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft gestellt. Das Familiengericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen die Aufgabe als Vormund (bestellte Vormundschaft).
Zum Vormund kann auch das Jugendamt bestellt werden.
Der Vormund hat dann Elternrechte und wird zu einer wichtigen Person im Leben des Mündels, sowie aller weiteren Beteiligten. Der Vormund vertritt Kinder und Jugendliche in rechtlichen Angelegenheiten und soll für deren Wohlergehen sorgen. Näheres regeln § 1791b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und § 56 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII.
Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man vor einer Pflegschaft. Die Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, z. B. die Personensorge, die Vermögenssorge, die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Vormünder im Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die betroffenen Minderjährigen (Mündel), deren Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste sowie andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen.
Die wichtigsten Aufgaben der Vormünder im Überblick:
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Dein Vormund vertritt dich des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (eingetragener Verein) und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (eingetragener Verein).