Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes zur rechtskräftigen Vaterschaftsfeststellung bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und/oder zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern, die im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils wohnen. Die gesetzlichen Grundlagen sind in
§ 1712 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie in
§ 55 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII zu finden. Die Jugendämter im Rhein-Erft-Kreis haben alles Wissenswerte in einer leicht verständlichen Broschüre zum
Kindschaftsrecht zusammengefasst. Unterhaltsberechnugen können anhand der
Düsseldorfer Tabelle vorgenommen werden. Die Zuständigkeiten der jeweiligen
Sachbearbeiter/innen sind nach Buchstaben geordnet. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und die Geburtsurkunde des Kindes mit.