Eigenkompostierung
Für Eigenkompostierung wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenabschlag auf die Restmülltonne gewährt.
Die Voraussetzungen sind:
- Die Kompostierung auf dem eigenen Grundstück muss vollständig, ordnungsgemäß und schadlos erfolgen, d.h., dass keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls, insbesondere keine Gesundheitsgefahren, hervorgerufen wird.
- Es dürfen absolut keine kompostierbaren Grünabfälle über die Restmülltonne entsorgt werden.
- Die Teilnahme an der städtischen Grünabfuhr ist ausgeschlossen.
- Bei der gleichzeitigen Kompostierung und Nutzung einer Bio-Tonne kann kein Abschlag gewährt werden.
Der Gebührenabschlag für die Restmülltonne beträgt pro Jahr für ein:
60 l-Gefäß 7,10 €
120 l-Gefäß 14,10 €
240 l-Gefäß 28,00 €
1.100 l-Gefäß 128,50 €
Zur Gewährung eines Abschlages wenden Sie sich bitte an die:
Stadt Kerpen, Amt 20.2 - Steuern und Beiträge,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerin:
Stadt Kerpen, Amt 20.2 - Steuern und Beiträge,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Fax: 02237/58-102.