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56. FNP-Änderung "Am Falder/ Auf dem Bürrig"

 
 

Planungsziel für die 56. FNP-Änderung ist es, in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplans KE 321 das Planungsrecht für die Errichtung eines Fachmarktzentrums zu schaffen, das in Ergänzung des bereits bestehenden SB-Warenhauses (Kaufland) die Nutzung des Gesamtareals durch vornehmlich großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit einer Gesamtfläche (einschließlich des vorhandenen SB-Warenhauses Kaufland) von bis zu 44.800 qm ermöglicht. Der derzeit rechtskräftige FNP weist für diesen Planbereich eine dem Planungsziel widersprechende Darstellung auf und muss daher geändert werden.

Der Entwuf der Flächennutzungsplanänderung lag in der Zeit vom 19.11.2007 bis zum 20.12.2007 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Im Nachgang hierzu wurde der Planentwurf gegenüber der ausgelegten Fassung geändert. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 08.04.2008 beschlossen, die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes gemeinsam mit dem Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" im  Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte vom 21.04.2008 bis zum 06.05.2008. Am 17.06.2008 hat der Rat der Stadt Kerpen die 56.Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Neben den angefügten Unterlagen finden Sie weitere Fachgutachten zur Planung unter dem Bebauungsplan KE 321 "Am Falder/ Auf dem Bürrig" eingestellt.


Lageplan_56FNPÄ

Lageplan

 

56.FNP-Änderung

Textliche Darstellungen

Begründung

Tragfähigkeits- und Verträglichkeitsanalyse

ergänzende Stellungnahme BBF

Zusammenfassende Erklärung

Bekanntmachung


 

Verfahrensstand:

Aufstellungsbeschluss: 24.04.2007
Frühzeitige Bürgerbeteiligung: 08.05.2007 - 05.06.2007
Offenlegungsbeschluss: 30.10.2007
Offenlegung: 19.11.2007 - 20.12.2007
erneuter Offenlegungsbeschluss: 08.04.2008
2. Offenlegung: 21.04.2008 - 06.05.2008
Wirksamkeitsbeschluss: 17.06.2008
Rechtskraft (Veröffentlichnung): 30.08.2008

 

 



Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.