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Infrastruktur

Zur Infrastruktur gehören alle Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft: öffentliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge, Gemeinbedarfseinrichtungen und sonstige Dienstleistungsbetriebe. Der Begriff wird meistens im Zusammenhang mit räumlicher Planung gebraucht, wie Raumordnung, Landesplanung, Regionalplanung oder kommunale Bauleitplanung. Die meisten Einrichtungen der Infrastruktur werden vom Staat (Bund, Länder und Gemeinden) geschaffen und betrieben.

Man unterscheidet deshalb zwischen öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen. Beispielsweise gibt es öffentliche und private Verkehrsbetriebe. Ladengeschäfte, Gaststätten und Hotels, Handwerksbetriebe, die verschiedensten Dienstleistungsbetriebe und so weiter gehören zur privaten Infrastruktur.

Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur umfassen vor allem die technische Infrastruktur mit Strassen, Wegen, Plätzen, Hafenanlagen, Anlagen des ÖPNV oder die Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen. Diese Infrastruktur dient zur Erschließung von Baugrundstücken und Baugebieten. Die sonstige öffentliche Infrastruktur umfasst zum Beispiel soziale und kulturelle Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Erholungseinrichtungen, Sportanlagen, Museen, Theater, hinzu treten kirchliche Einrichtungen

Wichtig ist es, dass die Kommunen bei allen Siedlungserweiterungen oder -ergänzungen auf die rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Infrastruktureinrichtungen achten.