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Landschaftsschutzgebiet

Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.