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Naturdenkmal

Als Naturdenkmal werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenheit oder Schönheit
erforderlich ist. Die Festsetzung kann auch den Schutz des Naturdenkmals notwendige Umgebung einbeziehen.