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Gewerbe nach § 34c GewO

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter bedürfen einer Erlaubnis des Kreises nach §34c der Gewerbeordnung

Zuständig

Rhein-Erft-Kreis 
Ordnungsamt
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim

Telefon: 0 22 71 / 83- 0
E-Mail: ordnungsamt@rhein-erft-kreis.de

  
Eine Gewerbemeldung darf und kann nur mit entsprechender Erlaubnis vorgenommen werden.