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Tierhaltung

 

Felicitas Stingl


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02237/58-257

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78

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Beschreibung

Tiere sind so zu halten, dass niemand durch hiervon ausgehende Immissionen, insbesondere durch den von Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. ( § 12 Landesimmissionsschutzgesetz). Wenn Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vermuten, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim

Rechtsgrundlage

§ 12 Landesimmissionsschutzgesetz
Tierschutzgesetz