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Wahlhelfende für die Europawahl gesucht

Demokratie heißt mitmachen – Wahlhelfende sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar. Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir sie erfolgreich durchführen.

Als Wahlhelfende werden Sie tagsüber in einem der Wahllokale ober bei der Briefwahl eingesetzt.

Wer kann bei der Wahl helfen?

Um eingesetzt werden zu können, müssen Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und Ihr dauerhafter Wohnsitz sollte in Kerpen liegen.

Sie erhalten von uns ein Berufungsschreiben, aus dem Ihre Funktion und Ihr Einsatzort hervorgeht, sowie einen Leitfaden, der die Abwicklung der Wahlen Schritt für Schritt erklärt. Sie brauchen daher keine Vorkenntnisse.

Als Wahlhelfende erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 €.

Aufgaben der Wahlhelfenden

In einem Wahlvorstand gibt es drei unterschiedliche Funktionen:

  1. Beisitzerin oder Beisitzer
  2. Schriftführerin oder Schriftführer
  3. Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter

Beisitzerin und Beisitzer

  • Sie prüfen, ob die Wählerin und der Wähler sich im richtigen Wahllokal befinden, arbeiten der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu und geben die Stimmzettel aus.
  • Sie unterstützen nach Bedarf hilfsbedürftige Wählerinnen und Wähler unter Geheimhaltung der Stimmabgabe als Hilfsperson.
  • Sie unterstützen die Schriftführerin oder den Schriftführer bei der Auszählung der Stimmen.
  • Sie vertreten in Pausenzeiten die Schriftführerin oder den Schriftführer.

Schriftführerin und Schriftführer

  • Sie führen das Wählerverzeichnis.
  • Sie rechnen nach 18 Uhr die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in Ihrem Stimmbezirk aus.
  • Sie tragen das ermittelte Ergebnis Ihres Stimmbezirks in die Wahlniederschrift ein.

Wahlvorsteherin und Wahlvorsteher

  • Sie richten mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern das Wahllokal ein, indem Sie zum Beispiel die Wahlurnen aufstellen sowie die öffentliche Bekanntmachung, die Ausschilderungen zur Wahl sowie die Musterstimmzettel anbringen.
  • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
  • Sie eröffnen und beenden die Wahlhandlung/Stimmzählung und sind die Leiterin oder der Leiter des Wahlvorstandes.
  • Wenn ein Problem auftritt, das Sie nicht alleine lösen können, wenden Sie sich telefonisch an die Wahlorganisation.
  • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn bei Abstimmungen Stimmengleichheit besteht.
  • Sie und Ihre stellvertretende Wahlvorsteherin oder Ihr stellvertretender Wahlvorsteher sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und bewachen die Urne.
  • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks telefonisch an das Wahlbüro der Kolpingstadt Kerpen weiter.

Bewerbung als Wahlhelfende

Sie haben Interesse? Dann teilen Sie uns bitte über das Kontaktformular Ihre Daten mit oder Sie wenden sich an das Wahlbüro der Kolpingstadt Kerpen: wahlbuero@stadt-kerpen.de oder 02237/58-150 oder -300