Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Veranstaltungsleitfaden: Ausschankerlaubnis

Elke Reif
Sachbearbeitung


Raum:
77

Telefon:
02237/58-255

E-Mail:

Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

Zur Abgabe (Verkauf) von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine vorübergehende Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese benötigen Sie nicht, wenn ein Ausschank von alkoholischen Getränken nicht vorgesehen ist. Die Gestattung sollte spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.

Gebühren: 30,- € bis 600,- € je Tag

Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb