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Inhalt
Leistungen für blinde und gehörlose Menschen
Nach dem“Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose“ (GHBG) sowie nach § 72 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) erhalten gehörlose, sehbehinderte und blinde Menschen Geldleistungen durch den Landschaftsverband Rheinland.
Hier finden Sie die entsprechenden Internetseiten:
Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Geldleistungen des Landschaftsverband Rheinland
Ihr Ansprechpartner bei Landschaftsverband Rheinland:
Herr Jörg Lukas
Telefon: 0221 809-6327
joerg.lukas@lvr.de
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