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Wahlgräber

WahlgrabBei den Wahlgräbern darf die Stelle der letzten Ruhestätte auf dem jeweiligen Friedhof frei gewählt werden. In einer Wahlgrabstätte können sowohl Särge als auch Urnen beigesetzt werden. Kinder können nach ihrem Tod in den Familien-Wahlgräbern ruhen; sie müssen nicht zwingend in den ausgewiesenen Kindergräbern beerdigt werden. 
Das Wahlgrab ist die klassische Form eines Familiengrabes. Die Gräber haben eine Laufzeit von 25 oder 30 Jahren und können nach Ablauf dieser Zeit wieder erworben werden. So entsteht die Tradition der über Generationen weitergereichten Familiengrabstätten.
Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen: vom Einzelgrab bis zum mehrstelligen Familiengrab. Die Friedhofsverwaltung bemisst für eine Grabstelle maximal 2 Erdbestattungen und maximal 4 Urnenbeisetzungen. In einem einstelligen Grab können also zwei Särge übereinander und 4 Urnen in den Ecken beigesetzt werden. In mehrstellige Gräber richtet sich die Anzahl der erlaubten Bestattungen nach der jeweiligen Stellenzahl. Sind bereits alle Grabstellen belegt, sind weitere Grablegungen möglich, wenn die Ruhezeit des zuletzt Bestatteten beendet ist. Die Ruhezeiten variieren in Kerpen je nach Friedhof und liegen derzeit zwischen 25 und 30 Jahren bei Erwachsenen und 15 bis 25 Jahren bei Kindern.

Die Angehörigen können über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte selbst entscheiden. Die Möglichkeiten der gestalterischen Elemente sind bei Wahlgräbern relativ groß. Die Rahmenbedingungen, die durch die Friedhofssatzung gegeben sind, müssen jedoch eingehalten werden.

Über den Erwerb des Nutzungsrechtes eines Wahlgrabes wird eine Urkunde ausgestellt.

Urnenwahlgrab

UrnenwahlgrabNeben den klassischen Wahlgräbern für Erd- und Urnenbestattungen gibt es auch reine Urnenwahlgräber. Die Gräber haben eine Laufzeit von 25  Jahren und können nach Ablauf dieser Zeit wieder erworben werden. 
Urnenwahlgräber gibt es zwei- oder vierstellig. Die zweistelligen Gräber sind 1,00 m x 0,50 m und bieten Platz für zwei Urnen, die vierstelligen Grabstätten sind 1,00 m x 1,00 m und können vier Urnen aufnehmen. Nach Ablauf der Ruhezeit von derzeit 25 Jahren ist eine erneute Beisetzung möglich.

Zur Grabgestaltung werden hier überwiegend so genannte Kissensteine verwendet, es sind aber auch stehende Grabmale in einer Höhe von höchstens 0,66 m zugelassen.

Bildgalerie Wahlgräber und Urnenwahlgräber