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Verwarn- und Bußgelder

 Zuständige Sachbearbeiterin:

Mona Wetzler
Sachbearbeiterin


Telefon:
02237/58-272

E-Mail:

Raum:
78

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In Zeiten ständig wachsenden Verkehrsaufkommens ist die Suche nach einem geeigneten Parkplatz unter Beachtung aller Regelungen nicht immer leicht. Oftmals bestimmt Hektik unser tägliches Handeln. Gegenseitige Rücksichtnahme ist deshalb mehr denn je Verpflichtung jedes einzelnen am Straßenverkehr Beteiligten. Aus diesem Grund muss die Stadt Kerpen gegen falsch abgestellte Fahrzeuge vorgehen, nicht nur, weil es im Gesetz steht, sondern weil es im Interesse aller am Beteiligten geboten  ist. Bei Feststellung eines Verstoßes wird dem Verantwortlichen durch das Anbringen einer Benachrichtigung am Fahrzeug darauf hingewiesen, dass ein Verkehrsverstoß begangen wurde und in Kürze eine schriftliche Verwarnung / Anhörung hierüber zugestellt wird. Alle Einzelheiten sind dieser zu entnehmen. 

Die schriftliche Verwarnung / Anhörung wird innerhalb von 10-14 Tagen nach dem Verstoß zugestellt. Sofern sie nicht innerhalb dieses Zeitraumes eingeht, so sollten Sie  mit der Behörde Verbindung aufnehmen.Durch Zahlung des Verwarngeldes innerhalb einer Woche ab Zugang wird die Verwarnung akzeptiert, eine Rücksendung der Anhörung ist nicht erforderlich. Die Angelegenheit ist damit erledigt. Sofern Einwände gegen den Tatvorwurf bestehen, so sind diese innerhalb einer Woche ab Zugang der Anhörung schriftlich einzureichen. 

 FAQ:  

Was mache ich, wenn ich die Verwarnung verloren habe oder nicht fristgerecht zahlen kann?

  • In diesen Fällen sollten sie die telefonische Kontaktaufnahme mit der Sachbearbeiterin suchen. 

Sind Zahlungserleichterungen möglich?

  • Hier ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung erforderlich. Evtl. muss ein Nachweis über die finanzielle Situation vorgelegt werden. 

Kann ich einen Einspruch auch per E-Mail schicken?

  • Ein Einspruch ist schriftlich und handschriftlich unterschrieben einzureichen. Die Möglichkeit den Einspruch persönlich zur Niederschrift einzulegen besteht alternativ hierzu.