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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Grundlage für den Stadterneuerungsprozess „vor Ort“ ist das integrierte Stadtentwicklungskonzept. In NRW ist es seit dem Jahr 2008 verpflichtend, ein Integriertes städtebauliches Entwicklungs- bzw. Handlungskonzept als Grundlage für alle Teilprogramme der Städtebauförderung zu erarbeiten. Es soll zu Beginn der Gesamtmaßnahme von der Kommune unter Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Akteure im Quartier, Bewohner, Eigentümer, Geschäftsleute, Vereine etc.) und der öffentlichen Aufgabenträger erarbeitet werden.
Es ist Voraussetzung für die Bewilligung von Finanzmitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm des Landes NRW!
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ist eine gebietsbezogene Planung zur Entwicklung eines Quartiers. Bauliche und städtebauliche Aufgaben stehen dabei gleichberechtigt neben anderen Fachinteressen wie Soziales, Beschäftigung und Ökologie. Alle betroffenen Handlungsfelder werden im Rahmen des Konzeptes betrachtet und zusammengefasst.

Es umfasst in der Regel

  • eine Bestandsanalyse der städtebaulichen, sozialen und ökologischen Situation im Quartier,Leitziele/-bilder für das Quartier
  • eine Rahmenplanung,
  • Maßnahmenplan, der neben den klassischen baulichen und städtebaulichen Maßnahmen die sozialen, ökonomischen, ökologischen und sonstigen Handlungsfelder konkretisiert und mit einer Zeitplanung unterlegt,organisatorische Regelungen auf der Ebene der Kommune und des Quartiers, zum Beispiel zur Einrichtung von Lenkungsgruppen, Projektsteuerung und Quartiersmanagement oder zur Beteiligung der Bevölkerung und Akteure im Quartier.

Ausgangslage

Masterplan „konzept.kolpingstadt 2030“
Städte unterliegen einer ständigen Veränderung in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, der energetischen Versorgung, in der Kultur, dem Sozialwesen, der Bildung und nicht zuletzt dem Städtebau. So stellen sich angesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen immer neue Aufgaben. Vor diesem Hintergrund bereitet die Kolpingstadt die Erarbeitung eines gesamtstädtischen, strategischen Masterplans „konzept.kolpingstadt 2030“ vor, dessen Ziel neben der Gestaltung der zukünftigen Energielandschaft und dem nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen vor allem die Sicherung und der Ausbau der Wirtschaftskraft der Kolpingstadt sind. Mit dem Masterplan soll ein strategischer Rahmen für die wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung der Kolpingstadt entwickelt werden. Mit einem interdisziplinären Ansatz unter Einbeziehung von Stadt- und Verkehrsplanern, Energieexperten sowie Akteuren aus Gewerbe und Industrie sollen zukunftsweisende Leitprojekte entwickelt werden.

Leitthemen des Masterplan-Prozesses werden u.a. die Handlungsfelder:

  • Wirtschaft
  • Energie
  • Wohnen und
  • Freiraum

Der Masterplanprozess soll in 2017 starten. Ein Förderantrag für die zu erbringenden Planungs- und Steuerungsleistungen wird zurzeit vorbereitet.

Im Vorgriff auf die Ergebnisse und Strategien des Masterplan-Prozesses bestand aufgrund zum Teil erheblicher städtebaulicher und sozialer Missstände die Notwendigkeit, die Großwohnsiedlung „Maastrichter Straße“ in Kerpen vorab einer vertiefenden Betrachtung zu unterziehen, mit dem Ziel, die an dem Standort vorhandenen Problemlagen frühzeitig ggf. mit Unterstützung der Städtebauförderung einem Erneuerungsprozess zuzuführen.
Die Großwohnsiedlung „Maastrichter Straße“ strahlt mit ihrem negativen Image erheblich auf die umliegenden Wohngebiete und den gesamten Ortsteil aus. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gravierende Missstände hinsichtlich der sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Quartier.

Im Rahmen einer Quartiersanalyse wurde die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft in 2015 beauftragt, wesentliche strukturelle, städtebauliche und soziale Merkmale und Indikatoren aufzuzeigen. Ziel der Untersuchung war die Definition eines prioritär zu bearbeitenden Interventionsraums. In seiner Sitzung am 27.10.2015 beschloss der Rat der Kolpingstadt Kerpen aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchung die Durchführung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für das Gebiet Maastrichter Straße.

Als Ergebnis der Voruntersuchung wurde für das Quartier „Maastrichter Straße“ im Ortsteil Kerpen aufgrund der sozialen Indikatoren und eines seit Jahren leerstehenden Abrisshochhauses der größte Handlungsdruck festgestellt. Das Quartier wies weiterhin große Potentiale für Neubau- Entwicklungen mit qualitativer Maßstabsetzung für die Gesamtstadt sowie große Potentiale in der energetischen Ertüchtigung des Gebäudebestands auf. Auch mit Blick auf den Masterplan können die Leitthemen des gesamtstädtischen Masterplans hier in kleinem Maßstab bereits bearbeitet werden. Der Ortsteil Kerpen ist der seit der Gebietsreform im Jahre 1974 namensgebende Teil der Gesamtstadt Kerpen, bestehend aus den Ortsteilen Blatzheim, Buir, Horrem, Kerpen, Manheim, Mödrath, Sindorf und Türnich. Der Ortsteil Kerpen ist heute Verwaltungszentrum der Kolpingstadt und hat daher besondere Bedeutung für die Außendarstellung und Wahrnehmung der Stadt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln hat die Kolpingstadt Kerpen die Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Gebiet Maastrichter Straße Kerpen aufgrund der besonderen Dringlichkeit bzgl. der Großwohnsiedlung sowie zu nutzender Potentiale noch vor Abschluss des Masterplans „konzept.kolpingstadt 2030“ in Auftrag gegeben.

Das Untersuchungsgebiet „Maastrichter Straße“ liegt im Stadtteil Kerpen der Kolpingstadt Kerpen.

 Westlich grenzt das Untersuchungsgebiet an den Neffelbachumfluter und wird im Osten von der Sindorfer Straße (K47) begrenzt. Innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich drei von sieben Kindertagesstätten (Kita) des Ortsteils Kerpen, darunter das einzige zertifizierte Familienzentrum des Ortsteils. Weiterhin liegen drei der sechs Schulen des Ortsteils Kerpens im Untersuchungs- gebiet, darunter eine Grundschule, eine von zwei Hauptschulen sowie das einzige Gymnasium der Kolpingstadt.
Die Voruntersuchung hat ergeben, dass sich das „Quartier Maastrichter Straße“ (die Straßen Maastrichter Straße und Auf dem Bauer umfassend) sowohl städtebaulich als auch bzgl. der sozio- ökonomischen-Analyse vom umliegenden Gebiet (Untersuchungsgebiet) unterscheidet. Daher wurde das im Untersuchungsgebiet gelegene Kernquartier „Quartier Maastrichter Straße“ in der Analyse soweit wie möglich gesondert betrachtet.
Die Albertus-Magnus-Schule befindet sich außerhalb des räumlichen Zusammenhangs des Untersuchungsgebiets. Die Schülerschaft besteht jedoch zu ca. 80 % aus Kindern, die im Untersuchungsgebiet wohnen. Daher ist die Schule in das Untersuchungsgebiet einbezogen.
Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 117 ha mit etwa 6.400 Einwohnern. Es erstreckt sich zwischen der Humboldtstraße im Norden bis hin zur Alte Landstraße als südliche Grenze.

Weitere Informationen zum Projekt ISEK Maastrichter Straße:

Energetisches Quartierskonzept Stadtwerke Kerpen

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Maastrichter Straße

ISEK Plangebiet

Einladung zum 1. Bürgerforum am 19. Mai 2016

Ergebnisse aus dem 1. Bürgerforum vom 19. Mai 2016

Einladung zum 2. Bürgerforum am 22. September 2016

Ergebnisse aus dem 2. Bürgerforum vom 22. September 2016

Sachstandsbericht zum Programmjahr 2018

Sachstandsbericht zum Programmjahr 2019

Sachstandsbericht - September 2021