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Inhalt
Durchführungsvertrag
Die Bauverpflichtung beim Vorhaben- und Erschließungsplan ist der Gegenstand des Durchführungsvertrages als Bestandteil dieses städtebaulichen Instrumentes.
Eine Besonderheit bei der Anwendung des Vorhaben- und Erschließungsplan besteht darin, dass dich der Vorhabenträger nicht nur zur Durchführung der Erschließungsmaßnahmen, sondern auch zur Ausführung des Bauvorhabens verpflichten muss. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Gemeinde den Bebauungsplan mit demVorhaben- und Erschließungsplan entschädigungslos aufheben.
Eine Besonderheit bei der Anwendung des Vorhaben- und Erschließungsplan besteht darin, dass dich der Vorhabenträger nicht nur zur Durchführung der Erschließungsmaßnahmen, sondern auch zur Ausführung des Bauvorhabens verpflichten muss. Kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Gemeinde den Bebauungsplan mit demVorhaben- und Erschließungsplan entschädigungslos aufheben.