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Grundflächenzahl

In Bebauungsplänen wird in der Regel als Maß der baulichen Nutzung unter anderem eine Grundflächenzahl festgesetzt (dargestellt als zum Beispiel 0,4 oder als Grundflächenzahl = 0,4).

Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche bei einem Bauvorhaben je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 Baunutzungsverordnung).

Insbesondere bei Objekten für die Baunutzungsverordnung von 1990 ist maßgeblich, dass in einem ergänzenden Nachweis auch befestigte Nebenflächen erfasst werden.

Beispiel

Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Grundstücksfläche von 1.000 qm dürfen hiervon bis zu 400 qm überbaut werden.