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Inhalt

Bei den nach diesem Gesetz zu gewährenden Leistungen handelt es sich um eine eigenständige, sozialhilfeorientierte Grundsicherung, die im Wesentlichen der Sozialhilfe entspricht.

Ziel des Gesetzes ist:

  • Aufstockung einer nicht ausreichenden Rentenleistung und Bekämpfung verschämter Altersarmut
  • Sicherung des Lebensunterhaltes bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit

Bei Standardrisiken (z.B. Alter) ergänzt das Gesetz also die vorrangigen Versicherungsleistungen durch Bedarfsleistungen.

Wer kann Leistungen erhalten?

Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

  • die älter als 65 Jahre oder
  • die älter als 18 Jahre sind und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann

Wer hat keinen Anspruch auf Leistungen?

  • Ausländer, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
  • Personen, die in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
  • Personen, bei denen feststeht, dass das Einkommen ihrer Kinder einen Betrag von 100.000 EUR übersteigt und die hieraus Unterhaltsleistungen erbringen können

Wie hoch sind die Leistungen?

Die Leistungen sind angelehnt an die Sozialhilfe und errechnen sich demnach ähnlich.

Sie umfassen:

  • den maßgeblichen Regelsatz der Anspruchsberechtigten
  • die angemessenen Kosten der Unterkunft
  • Heizkosten
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • ggfs. 20% des Regelsatzes wegen Schwerbehinderung (Merkzeichen G)
  • Leistungen bei stationärer Unterbringung

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Die Anträge für Personen, die nicht stationär untergebracht sind, können beim Amt für Soziales und Wohnen, Abteilung 27.1 Senioren, Menschen mit Behinderung und Soziale Hilfen gestellt werden. Für Personen, die in einem Heim leben, ist der Antrag beim Sozialamt des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim zu stellen.
Einen Antrag sowie das dazugehörige Merkblatt können Sie dort erhalten. Wenn Sie den Antrag nicht selber ausfüllen können, sprechen Sie bitte nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Abteilung 27.1, Senioren, Menschen mit Behinderungen und Soziale Hilfen vor. Dort wird man gerne gemeinsam mit Ihnen den Antrag ausfüllen