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Jugendschutz, gesetzlicher
Zuständigkeit
Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
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02237/58-269
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Marga Titz
Sachbearbeiterin

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02237/58-270
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75
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Gesetzlicher Jugendschutz

Rechtliche Grundlage: Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Informationsmaterialien und nach Gewerbearten geordnete Aushangtafeln sind auf Anfrage erhältlich.