Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
BF Bild für Stadtentwicklung
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Hier kann alles drin stehen.

Icon Senioren Freizeit
Text unter Bild

Mal sehen was passiert, wenn der Inhalt breiter ist als die Spalte.

Inhalt

Kontrakt zur Wohnbaulandentwicklung

Kontrakt über Wohnbaulandentwicklung in der Stadt Kerpen

zwischen

dem Rat der Stadt Kerpen

und

der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen




Präambel:

Im Sinne einer geordneten und strukturierten Wohnbedarfs- und Siedlungsplanung hat die Stadt Kerpen die möglichen Baulandentwicklungsflächen unter gleichzeitiger Berücksichtigung der vorhandenen sozialen Infrastruktur in den einzelnen Stadtteilen in entsprechenden Arbeitsgruppen zur Diskussion gestellt. Im Ergebnis wurden so ortsteilspezifische Leitbilder entwickelt.

Wesentliche Bestandteile eines jeden Leitbildes waren:
- die Bebauungsdichte,
- die Anzahl der neu zu entwickelnden Wohneinheiten pro Jahr sowie
- diverse Kriterien zur Wohnqualität.

Die so erarbeiteten Einzelergebnisse bilden in ihrer Summe aus der Betrachtung der Wohnentwicklung ein „Gesamtleitbild“ für die Stadt Kerpen.

§ 1 Kontraktgegenstand

Wohnbaulandentwicklung in der Stadt Kerpen

§ 2 Zieldefinition

Die von den einzelnen Arbeitsgruppen erarbeiteten und in der Anlage beigefügten Ergebnisse zur Wohnbaulandentwicklung in der Stadt Kerpen (Einzelergebnisse für jeden Stadtteil sowie Gesamtergebnis für die Gesamtstadt) werden als verbindliches Konzept definiert. Die Anlage wird Bestandteil dieses Kontraktes.

In absoluten Ausnahmefällen kann im Einzelfall von diesem Konzept abgewichen werden. Hierfür muss vorher die jeweilige Arbeitsgruppe zur Wohnbaulandentwicklung des betreffenden Stadtteils einberufen werden und ein Votum zur Änderung abgeben. Abschließend bedarf es hierzu einer positiven Entscheidung des Rates der Stadt Kerpen.

§ 3 Laufzeit

Dieser Kontrakt wird für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 30.06.2010 geschlossen. Über eine Verlängerung wird zu gegebener Zeit beraten.

§ 4 Öffentlichkeitsarbeit

Die Fortschreibung der Konzeptumsetzung und Veröffentlichung der jeweiligen Verfahrensstände hierzu erfolgt im Internet.

§ 5 Berichtswesen

Alle 12 Monate ist ein detaillierter und aussagekräftiger Bericht zu den im Einzelfall abgestimmten beziehungsweise durchgeführten Maßnahmen in Form eines Soll-/Ist-Vergleiches zu erstellen und in einer Projektbezogenen Gesamtübersicht vorzulegen. Bei Abweichungen sind differenzierte Erläuterungen und Begründungen sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung zu benennen.

Kerpen, den . Mai 2005

______________________________________________

Für den Rat der Stadt Kerpen

Marlies Sieburg

Bürgermeisterin


_______________________________________________

Peter Knopp

Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin

der Stadt Kerpen und 1. Beigeordneter