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Kriterien zur Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung für die Stadt Kerpen

Die nachfolgenden Kriterien wurden vom Rat der Stadt Kerpen am 28.06.2005 als Anlage zum Kontrakt beschlossen:

Infrastruktur und Versorgungsraum

  • Frühestmögliche Information der zuständigen Abteilungen der Verwaltung über anstehende Planungsvorhaben einschließlich des zu erwartenden Bevölkerungs­zuwachses zwecks Ermittlung des dadurch neu entstehenden Bedarfs an Betreu­ungsplätzen bzw. Einrichtungen der Jugendhilfe insgesamt
  • Bereitstellung von Flächen für Kindertagesstätten
  • Ausweisung von Spielflächen in den erforderlichen Kategorien (A, B oder C)* inner­halb des Plangebietes oder des entsprechenden Einzugsbereichs
  • Grünflächen großzügig mit der Widmung Spielplatz versehen
  • Bei der Ausweisung neuer Baugebiete Erhöhung der bisherigen 2,5 Spielplatzfläche pro Einwohner im Stadtgebiet Kerpen auf 11 pro Wohneinheit
  • Ausweisung von Flächen für Jugendeinrichtungen
  • Ausweisung von Flächen für die wohnortnahe Versorgungsinfrastruktur
  • Ausweisung von Flächen für sportliche und sonstige Freizeitaktivitäten

*)Laut Runderlass des Innenministers vom 31.7.74, Bauleitplanung, sind in den jeweiligen Einzugsgebieten Kinderspielplätze zu errichten die Angebote für Kleinkinder (C), Angebote für Schulkinder (B) aber auch für Jugendliche (A) je nach Bedarfslage beinhalten.

Öffentlicher Raum - Straßen, Wege, Plätze

  • Planung von fußläufigen Wegen (Bürgersteigen) als Verbindung zwischen den Wohnhäusern und zwischen Wohnhäusern und Infrastruktureinrichtungen im Ein­zugsbereich
  • Planung von Fußgängerüberwegen an den Stellen, wo zur Erreichung von Infrastruk­tureinrichtungen verkehrsintensive Straßen von Kindern gekreuzt werden müssen
  • Anbindung an das städtische Radwegenetz
  • Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr mit zumutbaren Fußwegen von den einzelnen Wohngebäu­den bis zur nächsten Haltestelle
  • Anbindung der Infrastruktureinrichtungen an den öffentlichen Personennahverkehr
  • Ausweisung von Wohngebieten mit verkehrsberuhigten Zonen/Tempo 30 Zonen damit der Bewegungsrahmen für Kinder im öffentlichen Raum sicherer wird
  • Weiträumige Planung von Verkehrsflächen auch in verkehrsberuhigten Zonen, durch die Schaffung von "Platzsituationen" und deren entsprechende Gestaltung (zum Beispiel b­reite Bürgersteige, Nischen, sonstige Flächen), um die Bürger und vor allem Kinder und Jugendliche zum Aufenthalt beziehungsweise. Spiel auf diesen öffentlichen Flächen anzure­gen bzw. einzuladen (Förderung der Nachbarschaftskontakte)
  • Ebene Pflasterung (zum Beispiel kein Kopfsteinpflaster) in Teilbereichen von verkehrsberuhigten Wohnstraßen, um die Bespielbarkeit zu verbessern (Spielfahrzeuge etc.).
  • Ausreichende Beleuchtung der Verkehrsflächen in Wohngebieten, um die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bewohner zu vergrößern.
  • Doppelnutzung von Parkflächen als Spielflächen ermöglichen.
  • Ausreichende Besucherparkplätze möglichst außerhalb der eigentlichen Wohnberei­che anlegen. Werden Parkplätze innerhalb der Wohnbereiche angeordnet, sollten diese Parkmöglichkeiten nur entlang der Hauptzufahrtswege angelegt werden. Such­fahrten sollten verhindert werden.

Bauweise/Nutzungen

  • Bei mehrgeschossiger Bauweise in Wohngebieten Begrenzung auf 4 Geschosse
  • Gemischte Bebauung von Ein- und Mehrfamilienhäusern in Wohngebieten
  • Die Ausweisung reiner Wohngebiete soll durch die Ausweisung allgemeiner Wohngebiete ersetzt werden
  • Belassung oder Schaffung von naturnahen Freiflächen innerhalb des Planungsrau­mes
  • Schaffung von "grünen" Korridoren (z.B. mit Fuß- und Radwegen) zur Vernetzung der (Spiel)-Flächen - gegebenenfalls auch mit den Infrastruktureinrichtungen
  • Baulückenschließung und Hinterlanderschließung insbesondere auf soziale Folgen hin prüfen.
  • Nutzung der Schulhöfe zu allen schulfreien Zeiten. Schulhöfe sind für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren in den Wintermonaten bis 16 Uhr, in den Sommermo­naten bis 20 Uhr zu öffnen.
  • Schaffung von bespielbaren Nischen in den Hauseingangsbereichen vor allem der mehrgeschossigen Bauten
  • Bereitstellung von Vereins- und Sportgeländen bei Nichtnutzung durch den Verein für die Öffentlichkeit. Absprachen und enge Kooperation mit der zuständigen Abteilung.