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Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Bauleitplanung

familie 1In einer gemeinsamen Sitzung von Jugendhilfe- und Planungsausschuss im Mai 2000 wurde eine deutliche Verbesserung der Förderung der Belange von Familien und Kindern politisch eingefordert und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Prüfverfahren zur „Familien- und Kinderfreundlichkeit in der Bauleitplanung“ zu entwickeln.

Was wurde getan?

Vor diesem Hintergrund und als Ergebnis interner Diskussionen konstituierte sich am 10.01.02 der Arbeitskreis „Leitbild Wohnen“ der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik und Verwaltung und einem Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege zusammensetzt. Bereits in dieser ersten Sitzung des Arbeitskreises wurde den Teilnehmer/innen die Komplexität der Aufgabenstellung bewusst, da im Rahmen der Diskussion schnell klar wurde, dass die Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung nur ein Segment eines derartigen Leitbildes sein kann

Was wurde erarbeitet?

Der als Anlage beigefügte Kriterienkatalog benennt die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien insgesamt und gilt nunmehr als verbindliche Richtlinie für alle künftigen planerischen, verkehrstechnischen und infrastrukturellen Maßnahmen der Kolpingstadt Kerpen. Alle davon betroffenen Ämter und Abteilungen haben diesen Handlungsrahmen zu beachten. Dabei müssen die jeweiligen Projekte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit kritisch betrachtet werden.

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