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Inhalt

Kontrakt zur Familienfreundlichkeit in der Bauleitplanung

Kontrakt

über Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung in der Stadt Kerpen

zwischen

dem Rat der Stadt Kerpen

und

der Bürgermeisterin der Stadt Kerpen

Präambel:

Mit der Zielsetzung einer deutlichen Verbesserung der Förderung der Belange von Familien und Kindern wurde von der Verwaltung unter Einbeziehung des Arbeitskreises „Leitbild Leben in Kerpen“ im Rahmen der Thematik „Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung in der Bauleitplanung“ ein umfangreicher Kriterienkatalog erarbeitet.

Dieser Kriterienkatalog wurde nach vorheriger Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss und den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr vom Rat der Stadt Kerpen in seiner Sitzung am 25.02.2003 einstimmig als Instrument zur Optimierung der sozialen Infrastruktur im Rahmen der Bauleitplanung verbindlich beschlossen.

§ 1 Kontraktgegenstand

Kinder- und Familienfreundlichkeitsprüfung in der Stadt Kerpen

§ 2 Zieldefinition

Der Inhalt der Ratsvorlage vom 17.11.2002 (Anlage I) und die dort in der Anlage definierten Kriterien zur Familien- und Kinderfreundlichkeitsprüfung werden als verbindliches Konzept definiert. Die Anlage wird Bestandteil dieses Kontraktes.

§ 3 Laufzeit

Dieser Kontrakt wird für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.03.2010 geschlossen. Über eine Verlängerung wird zu gegebener Zeit beraten.

§ 4 Öffentlichkeitsarbeit

Die Veröffentlichung der vereinbarten Kriterien erfolgt im Internet.

Kerpen, den .2005

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Für den Rat der Stadt Kerpen

Marlies Sieburg

Bürgermeisterin

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Peter Knopp

Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin

der Stadt Kerpen und 1. Beigeordneten