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Garagen

Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 30 m², außer im Außenbereich, sind gemäß § 62 (1) Nr. 1 b) BauO NRW 2018 genehmigungsfrei.


Der § 62 Absatz 1 Nummer 1 b) BauO NRW 2018 beschränkt nicht die Anzahl der Garagen/Carports, die genehmigungsfrei auf einem Grundstück errichtet werden dürfen, allerdings darf die Brutto-Grundfläche aller Garagen und überdachter Stellplätze, die genehmigungsfrei errichtet werden sollen, 30 m² nicht überschreiten.

Es handelt sich insoweit um eine maximale Flächenbegrenzung, d. h., die Flächen von Garagen und überdachten Stellplätzen auf dem Grundstück werden zusammengezählt.
Garagen/Carports, welche die Brutto-Grundfläche von 30m² oder die mittlere Wandhöhe 3m überschreiten sind genehmigungspflichtig!


Dabei ist jedoch zu beachten, dass durch § 6 Abs. 8 BauO NRW 2018 die Gesamtlänge der zulässigen Grenzbebauung mit Nebengebäuden (Gartenhäuser)/Garagen/Carports auf insgesamt 15,00 m in Summe aller Nachbargrenzen und max. 9,00 m an einer Nachbargrenze eingeschränkt wird. Der Stauraum zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der Garage muss mind. 3,00 m betragen.

Die Genehmigungsfreiheit kann durch eine Ortssatzung (Gestaltungssatzung) oder durch einen Bebauungsplan eingeschränkt sein. Daher ist es erforderlich, vor Errichtung der Garage/Carport die planungsrechtliche Zulässigkeit beim Amt 16 Planen, Bauen und Umweltschutz abzuklären.


Gemäß § 70 BauO NRW 2018 ist der Bauantrag schriftlich zu stellen. Auf einen Entwurfsverfasser (Architekten) im Sinne von § 67 BauO NRW 2018 kann bis zu einer Nutzfläche von 100m² verzichtet werden, wenn der Antragsteller über die notwendige Sachkunde verfügt. Die Bauvorlagen müssen nach der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) erstellt werden.


Die Genehmigungsfreiheit sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Vorhaben gestellt werden.

Merkblatt

Eine Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne, sowie Einsicht in die einzelnen Bebauungspläne finden Sie unter:   Planen & Bauen – Stadtplanung – Bebauungspläne.