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Bebauungsplan Kerpen 344/ 1. Änderung "Stiftsstraße"

Ziel und Zweck der 1. Änderung des Bebauungsplanes KE 344 ist es, durch die Reduzierung der Mindestraufhöhen im Plangebiet der Nachfrage nach eingeschossigen Häusern Rechnung zu tragen. In diesem Zuge sollen auch die Maximaltrauf- und Firsthöhen für diesen Bereich reduziert werden, um ein in Bezug auf die Höhenentwicklung der Gebäude abgestimmtes und harmonisches Siedlungsgefüge sicherzustellen.Für das Plangebiet werden die Höhenfestsetzungen des westlich angrenzenden Baugebietes übernommen.

LP KE 344_1
Lageplan

Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:

14.05.2013

Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
20.06.2013 - 22.07.2013
Offenlegungsbeschluss:
14.05.2013
Offenlegung:
20.06.2013 - 22.07.2013
Satzungsbeschluss:
15.10.2013
Rechtskraft (Veröffentlichung):
27.11.2013
 
Ansprechpartner:

Herr Torben Budde
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-688

Fax:
02237/589-688

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.