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Bebauungsplan Sindorf 357 "Anlage für soziale Zwecke - Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft"

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Si 357 ist es, eine bauleitplanerische Flächensicherung für die Ansiedlung einer Anlage für soziale Zwecke mit der Zweckbestimmung Flüchtlingsunterkünfte an der Großen Erft im Stadtteil Sindorf zu ermöglichen. Da der Bebauungsplan SI 357 Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes SI 23 "Bruchhöhe" überlagert, wird der Bebauungsplan SI 23 in den Teilbereichen aufgehoben und zukünftig durch den Bebauungsplan SI 357 ersetzt. Die Flächensicherung erfolgt durch die Festsetzung einer "Fläche für den Gemeinbedarf", (gem. § 9 (1) Nr. 5 BauGB) mit der Zweckbestimmung "Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" und dem besonderen Nutzungszweck "Flüchtlingsunterkünfte".


LP_BP SI 357
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
08.04.2014
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
12.05.2014 - 10.06.2014
Offenlegungsbeschluss:
03.03.2015
Offenlegung:
30.03.2015 - 08.05.2015
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
23.06.2015
Rechtskraft (Veröffentlichung):
31.10./ 01.11.2015
 
Ansprechpartnerin:

Frau Jill Karbowiak
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-430

Fax:
02237/589-430

E-Mail:

Raum:
221

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.