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76. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zu reduzieren.

Durch die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die temporäre Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB und die damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043 planungsrechtlich gesichert werden.

Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und dem erforderlichen Rückbau aller im Geltungsbereich der 76. Änderung befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird. Erreicht der Verfüllabschnitt der Rekultivierung der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.12.2043) nichtig.

Nach Ablauf der Befristung treten die bisherigen Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen, für diesen Bereich wieder in den Vordergrund.

In der Planzeichnung wurde die 23. Änderung des FNP „Abgrabungskonzentrationszone“ östlich der Deponie und die 39. Änderung des FNP „Grünvernetzung“ übernommen. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen, wie z. B. Streichung verschiedener Rechtsgrundlagen, nachrichtliche Darstellungen etc. vorgenommen.


LP BP MA 360 RAA-Anlage Haus Forst
Lageplan

 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
05.07.2016
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
14.07.2016 - 23.08.2016
Offenlegungsbeschluss:

 21.02.2017

erneuter Offenlegungsbeschluss:              19.12.2017

Offenlegung:

 

30.03.2017 - 02.05.2017

erneute Offenlegung :                                  29.02.2018 - 09.02.2018
Wirksamkeit:
13.03.2018
Rechtskraft (Veröffentlichung):
07.12.2018
 
Ansprechpartner/in:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.